Die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs erfolgt ab 2020 als organisiertes Programm.
Neu ist ab 1. Januar 2020 unter anderem, dass Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test haben (Ko-Test).
Die Neuerungen im Überblick:
- Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs haben, wie bisher auch, Frauen erstmals im Alter von 20 Jahren, eine Altersobergrenze besteht nicht.
- Im Alter von 20 bis 34 Jahren gehört dazu jährlich eine zytologische Untersuchung (Abstrich).
- Im Alter von 35 Jahren (ohne Altersobergrenze) ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, das aus zytologischer Untersuchung und Test auf humane Papillomviren besteht. Dieser sogenannte Ko-Test kann bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre erfolgen und bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt werden.
- Bei auffälligen Befunden besteht bei allen teilnehmenden Frauen Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik. Diese neue Leistung umfasst unter anderem die Untersuchung mit Kolposkop, gegebenenfalls eine Biopsie und bei Notwendigkeit eine Kürettage sowie die entsprechende Beratung der Versicherten.
- Sie haben wie bisher Anspruch auf die jährliche Krebsvorsorge-Untersuchung. Welche Tests erforderlich sind und durchgeführt werden können, wird immer aktuell mit Ihnen besprochen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Praxisteam.